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Zahnersatz mit Brücken

Die Brücke oder auch Zahnbrücke bezeichnet zwei oder mehr miteinander verbundene Kronen, mit denen ein oder mehrere fehlende Zähne ersetzt werden. Sie ist auf speziell präparierten sogenannten Pfeilerzähnen verankert um die Zahnlücke entweder zu überbrücken wenn diese sich zwischen den Pfeilern befindet, oder sie als freies Ende zu überdecken. Im Gegensatz zu einer Prothese ist die Brücke immer ein fest installierter Zahnersatz. Sie lässt sich bei entsprechender Indikation auch gut mit einer Prothese kombinieren.

 

Die Basisbrücke

Eine Basisbrücke schließt die Gebisslücke zwischen zwei oder mehreren Zähnen nach Verlust beziehungsweise Ziehen der dazwischenliegenden Zähne. Eine solche Brücke ist auch mehrgliedrig möglich wenn sich zwischen den Pfeilerzähnen ein oder mehrere intakte Zähne befinden.

Freiendbrücke

Eine Freiendbrücke (Extensionsbrücke) überdeckt eine Lücke am Ende der noch bestehenden Zahnreihe. Sie benötigt stets zwei nebeneinander liegende Pfeilerzähne um die im Gebiss wirkenden Hebelkräfte aufzunehmen. Um eine Überbelastung zu vermeiden sollte die Freiendbrücke nur zur Schließung kleiner Zahnlücken verwendet werden.

Inlaybrücke

Eine Inlaybrücke bezieht ihren Halt aus Inlays (Füllungsstücken) in den Pfeilerzähnen, die zur Brücke miteinander verbunden werden.

Implantatbrücke

Das Zahnimplantat dient der Implantatbrücke und übernimmt dabei die Funktion einer natürlichen Zahnwurzel. So lässt sich dauerhaft verhindern , dass die Zähne neben den fehlenden Zähnen in die Lücke wandern. Einer Schrumpfung des Kieferknochens aufgrund fehlender Zahnwurzeln wird so wirksam vorgebeugt. Eine Vollkeramikbrücke auf Zahnimplantaten entspricht ästhetisch und funktionell weitestgehend den fehlenden natürlichen Zähnen.

Klebebrücke

Eine Klebebrücke oder auch Ädhäsivbrücke wird lediglich auf noch bestehende Zähne aufgeklebt. Diese besondere Form der Zahnbrücke dient vorzugsweise zur Überbrückung von Defekten der vorderen Zähne aufgeklebt. Diese besondere Form der Zahnbrücke dient vorzugsweise zur Überbrückung von Defekten der vorderen Zähne bei sehr jungen Patienten wenn (noch) kein Implantat gesetzt werden kann.